AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der BayCIX GmbH
I. Allgemeine Bestimmungen
1. Allgemeines – Umfang und Geltung der AGB
1.1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle
Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und der BayCIX
GmbH, nachfolgend als „BayCIX“ bezeichnet. Maßgeblich ist jeweils
die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis,
nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird
ausdrücklich in schriftlicher Form zugestimmt.
2. Vertragsschluss/Angebote
2.1. BayCIX-Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
2.2. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein
Vertragsangebot. BayCIX wird den Zugang der Bestellung des
Kunden unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch
keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die
Zugangsbestätigung kann mit der Auftragsbestätigung verbunden
werden.
2.3. BayCIX ist berechtigt, das in der Bestellung liegende
Vertragsangebot innerhalb einer Frist von 5 Werktagen nach Eingang
bei BayCIX anzunehmen. BayCIX ist aber auch berechtigt, die
Annahme der Bestellung, etwa nach Prüfung der Bonität des
Kunden, abzulehnen.
2.4. Ist der Kunde Kaufmann, kann BayCIX für den Fall, dass zwischen
Vertragsabschluss und Lieferung Preissteigerungen (durch die
Lieferung Dritter) stattfinden, eine entsprechende Erhöhung der
vereinbarten Preise vornehmen.
2.5. Wird neben dem Kaufangebot dem Kunde ein Leasing- oder
Finanzierungsangebot unterbreitet, geschieht dies unter dem
Vorbehalt der Übernahme des Leasingvertrages bzw. der
Finanzierung durch die Leasinggesellschaft oder die Bank. Wird der
Antrag des Kundes durch diese Gesellschaften abgelehnt, ist BayCIX
berechtigt, vom Angebot zurück zu treten.
2.6. Lieferungs-, Herstellungs- und Erstellungsfristen sind nur verbindlich,
wenn diese als ausdrückliche Fixtermine schriftlich vereinbart sind.
Ansonsten gelten sie als unverbindlich.
3. Leistungsumfang inklusive verlängertem Eigentumsvorbehalt
3.1. Soweit Gegenstand des Vertragsverhältnisses die Registrierung von
Domainnamen ist, schuldet BayCIX lediglich die Vermittlung der
gewünschten Domain. Von einer tatsächlichen Zuteilung des
Domainnamens kann der Kunde daher erst dann ausgehen, wenn
dieser durch BayCIX bestätigt ist. BayCIX hat auf die Domainvergabe
keinen Einfluss. Eine Haftung und Gewährleistung für die
tatsächliche Zuteilung der bestellten Domainnamen ist deshalb
unabhängig von einem Verschulden ausgeschlossen.
3.2. BayCIX gewährleistet für die Infrastruktur deren Rechenzentren eine
Netzwerkverfügbarkeit von 98,9% im Jahresmittel. Hiervon
ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von
technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich
von BayCIX liegen (beispielsweise höhere Gewalt, Verschulden
Dritter), nicht zu erreichen ist. Ist die Sicherheit des Netzbetriebes
oder die Aufrechterhaltung der Netzintegrität gefährdet, kann BayCIX
den Zugang zu den Leistungen je nach Erfordernis vorübergehend
beschränken.
3.3. Im Übrigen ergibt sich der Leistungsumfang aus der im Zeitpunkt der
Bestellung geltenden Angebotsinformation und dem Bestellformular.
3.4. Sämtliche Lieferungen von BayCIX erfolgen ausschließlich unter
Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Zahlung der gesamten
Verbindlichkeiten des Kunden aus allen Vertragsverhältnissen mit
BayCIX.
3.5. Soweit der Kunde von BayCIX erhaltene Lieferungen mit anderen
Sachen verarbeitet oder dergestalt verbindet, dass diese nicht mehr
sonderrechtsfähig sind, wird BayCIX Eigentümer oder anteilig
Miteigentümer mit übrigen Vorbehaltseigentümern an den
vermengten, verbundenen oder neuen Sachen.
3.6. Soweit der Kunde von BayCIX erhaltene Lieferungen an Dritte
verkauft oder bei Dritten mit anderen Sachen vermengt, verarbeitet
oder dergestalt verbindet, dass die Sonderrechtsfähigkeit
aufgehoben wird, tritt der Kunde an BayCIX seine Ansprüche gegen
die Dritten im Voraus ab. Diese Abtretung betrifft insbesondere
Kaufpreis – bzw. sonstige Gegenleistungsansprüche.
3.7. BayCIX kann vom Kunden Auskunft über dessen Vertragspartner
bezüglich der weiterveräußerten oder verarbeiteten, verbundenen
oder vermischten Sachen verlangen, so dass entsprechende
Abtretungsanzeigen erfolgen können.
3.8. Im Falle einer Pfändung der Ware beim Kunden ist BayCIX sofort
unter Übersendung einer Abschrift des
Zwangsvollstreckungsprotokolls und einer eidesstattlichen
Versicherung darüber zu unterrichten, dass es sich bei der
gepfändeten Ware um die von BayCIX gelieferte und unter
Eigentumsvorbehalt stehende Ware handelt.
3.9. Technische Limitationen sind in den System Vereinbarungen
gesondert geregelt.
Diese können unter https://baycix.de/system-policies eingesehen
werden.
4. Hardware-/Software-Lieferung
4.1. Für Hardware gilt die Gewährleistung des Herstellers. Der Kunde kann
entsprechende Ansprüche unmittelbar gegen den Hersteller nach den
Bestimmungen des Herstellers geltend machen. Die Ansprüche von
BayCIX gegen den Hersteller werden insoweit an den Kunden
abgetreten.
4.2. Für die als Standardsoftware bezeichnete Software, wie
Betriebssysteme, Benutzeranwendungen und Software zur
Administration, gelten vorrangig die Lizenzbestimmungen des
Herstellers. Der Kunde hat sich vor Abschluss des Vertrages über den
Inhalt der Lizenzbestimmungen der Dritten zu informieren.
4.3. Die Gefahr der Liefergegenstände geht mit der Übergabe der (Teil-
Sendung an das Transportunternehmen auf den Kunden über. Dies gilt
auch für den Fall, dass frachtfreie Lieferungen vereinbart wurden.
4.4. Auf Wunsch und Kosten des Nutzers wird die Sendung von BayCIX
gegen Bruch-, Transport- und Feuerschäden zu den marktüblichen
Bedingungen gesichert.
5. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
5.1. Der Kunde wird die in diesen AGB und im Vertrag vereinbarten
Mitwirkungsleistungen auf eigene Kosten erbringen. Hierzu zählen
insbesondere die für die Vertragsdurchführung erforderliche
Bereitstellung von Infrastruktur, Personal, Technik, Dokumenten,
organisatorische Unterstützung und die Benennung eines
Projektverantwortlichen beim Kunden. Benötigte Daten und
Informationen stellt BayCIX rechtzeitig und in ausreichendem Umfang
zur Verfügung.
5.2. Der Kunde wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen und die
ihm obliegenden und vereinbarten Aufgaben, Bestellungen und
Mitwirkungspflichten so rechtzeitig erfüllen, dass die
Leistungserbringung nicht beeinträchtigt wird. BayCIX ist berechtigt,
sich zur Durchführung des Vertrages sachverständiger Mitarbeiter des
Kunden zu bedienen. Die Auswahl der qualifizierten Mitarbeiter erfolgt
in Abstimmung mit dem Kunden.
5.3. Bei Nichterfüllung der vereinbarten Pflichten tritt für den Zeitpunkt des
Verstoßes bis zu dessen Heilung auf Seiten von BayCIX kein Verzug
ein. BayCIX kann eine angemessene Frist zur Erfüllung setzen und
nach ergebnislosem Ablauf der Frist den Vertrag kündigen und
Schadensersatz verlangen. Alternativ kann BayCIX die vom Kunden
geschuldeten Handlungen selbst vornehmen oder durch einen Dritten
zu Lasten des Kunden durchführen lassen. Den durch
Zeitverschiebung entstehenden Aufwand, insbesondere die
Ausfallzeiten auf Seite von BayCIX, erhält BayCIX entsprechend der
im Vertrag vereinbarten Stundensätze, oder - falls dort keine
Stundensätze festgelegt sind - nach seiner Preisliste, auch dann
vergütet, wenn BayCIX einen neuen Terminplan genehmigt hat. Die
sonstigen Ansprüche für den Fall der Nichterfüllung von
Mitwirkungsleistungen bleiben unberührt.
5.4. Die ordnungsgemäße Datensicherung obliegt dem Kunden, sofern und
soweit BayCIX nicht ausdrücklich in schriftlicher Form
Datensicherungsleistungen im Auftrag des Kunden übernommen hat.
6. Zahlungsbedingungen
6.1. Zahlungen sind – unabhängig vom Zugang der Ware – innerhalb von
10 Tagen nach Rechnungsdatum, bei Dienstleistungen sofort nach
Erbringung in voller Höhe ohne jeden Abzug spesenfrei an BayCIX
oder auf eines der Konten von BayCIX zu leisten. Bei Aufträgen mit
einem Gesamtwert von über EUR 25.000,00 sind bei Auftragserteilung
30% als Anzahlung zuzüglich anteiliger Umsatzsteuer zu leisten. Bei
Auslandslieferung behält sich BayCIX die Leistung gegen Vorkasse
bzw. gegen Gestellung besonderer Sicherheiten vor. Gegen
Forderungen von BayCIX kann nur mit Gegenforderungen
aufgerechnet werden, die entweder unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt worden sind. Dem Kunden, der Unternehmer ist, steht kein
Zurückbehaltungsrecht zu, soweit es nicht aus demselben
Vertragsverhältnis resultiert.
6.2. Die Preise verstehen sich stets zuzüglich der Mehrwertsteuer in der
jeweiligen gesetzlichen Höhe, ab Lager einschließlich Verpackung und
ausschließlich aller Steuern, Gebühren, Abgaben und Zölle die ggf.
außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erhoben werden. Kosten
für vom Kunde gewünschte Spezialverpackungen werden gesondert
zu Selbstkostenpreisen in Rechnung gestellt.
6.3. Rechnungen werden per E-Mail als Anhang zugestellt. Bei
Zustellungswunsch per Brief sind wir berechtigt, eine angemessene
Bearbeitungsgebühr zu erheben. Bei rückwirkender
Rechnungsänderung, welche nicht durch Verschulden von BayCIX
zustande kommt, sind wir berechtigt, eine angemessene
Bearbeitungsgebühr zu erheben.
6.4. BayCIX ist berechtigt, im Verzugsfall alle Leistungen
zurückzubehalten.
7. Datenschutz
7.1. BayCIX steht dafür ein, dass alle Personen, die mit der Abwicklung
eines Vertrages betraut werden, in Einklang stehen mit den
Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und dem
Telemediengesetz (TMG).
7.2. Personenbezogene Daten des Kunden werden nur erhoben und
verwendet, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung
oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind. Der
Kunde verpflichtet sich Änderungen dieser Daten BayCIX
unverzüglich mitzuteilen.
7.3. Die E-Mail-Adresse des Kunden nutzt BayCIX nur für Informations-
Schreiben zu den Aufträgen, für Rechnungen und sofern der Kunde
nicht widerspricht, zur Kundenpflege sowie, falls vom Kunden
gewünscht, für eigene Newsletter.
7.4. BayCIX gibt keine personenbezogenen Kundendaten an Dritte
weiter. Ausgenommen hiervon sind Dienstleistungspartner, soweit
dies zur Ermittlung des Entgelts und zur Abrechnung mit dem Kunden
erforderlich ist. Ebenso ist BayCIX berechtigt, die Kundendaten
offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebes
erforderlich ist.
7.5. Der Kunde hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf
Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten.
Sofern einer Löschung gesetzliche oder vertragliche
Aufbewahrungspflichten oder sonstige gesetzliche Gründe
entgegenstehen, werden die Daten gesperrt
8. Gewährleistung
8.1. Die Gewährleistungspflicht beträgt bei Verträgen mit Verbrauchern 2
Jahre, bei Verträgen mit Kunden, die Unternehmern sind, ansonsten
1 Jahr ab Übergabe der Sache an den Kunden.
8.2. BayCIX stellt keine eigene Software her. Daher gewährleistet BayCIX
nicht, dass die von Dritten hergestellte Software nicht den speziellen
Anforderungen des Kunden entspricht oder mit Programmen des
Kunden oder der beim Kunden vorhandenen Hardware
zusammenarbeitet.
8.3. Der Kunde ist verpflichtet Betriebs- und Wartungsanweisungen
einzuhalten, keine Änderungen des Kaufgegenstandes
vorzunehmen, keine Teile auszuwechseln, und keine
Verbrauchsmaterialien zu verwenden, die nicht den
Originalspezifikationen entsprechen. Bei Zuwiderhandlung erlischt
jede Gewährleistung, wenn der Kunde eine entsprechend
substantiierte Behauptung, dass erst eine dieser Umstände diesen
Mangel herbeigeführt hat, nicht wiederlegt. Gleiches gilt für Mängel,
die aufgrund der Verwendung nicht systementsprechender oder
virenverseuchter Software entstehen.
8.4. Mängel sind von Kunden, die Unternehmer sind, unverzüglich,
spätestens aber innerhalb von 10 Tagen schriftlich anzuzeigen.
9. Haftungsbeschränkung
9.1. Haftungsbegrenzung dem Grunde nach
BayCIX haftet nicht für einfache Fahrlässigkeit ihrer Organe,
gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen
Erfüllungsgehilfen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für:
9.1.1. Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit durch mindestens fahrlässige Pflichtverletzung.
9.1.2. Sonstige Schäden durch mindestens grob fahrlässige
Pflichtverletzung oder durch mindestens fahrlässige Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten (Pflichten, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst
ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner
regelmäßig vertrauen darf.
9.2. Haftungsbegrenzung der Höhe nach
Die Haftung der BayCIX für einfache Fahrlässigkeit oder grob
fahrlässiges Verhalten ihrer Mitarbeiter, die nicht gesetzliche
Vertreter oder leitende Angestellte sind, ist auf den typischerweise
bei Vertragsschluss zu erwartenden Schaden und bei Anspruch auf
Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf die Höhe des
Erfüllungsinteresses begrenzt.
9.3. Haftung auf vorvertragliche Schuldverhältnissen und geschäftlichen
Kontakten
Die Paragraphen 9.1 und 9.2 gelten auch für
Schadensersatzansprüche des Kunden aus Schuldverhältnissen, die
durch Aufnahme von Vertragsverhandlungen, Anbahnung eines
Vertrages oder ähnlichen geschäftlichen Kontakten entstehen.
Kommt ein Vertrag zwischen BayCIX und dem Kunden zustande, so
verzichtet der Kunde bereits jetzt auf alle Ansprüche, die über die
Haftung nach Paragraphen 9.1 und 9.2 hinausgehen.
9.4. Deliktische Ansprüche
Paragraph 9 gilt auch für deliktische Ansprüche des Kunden.
9.5. Ansprüche aus übergegangenem Recht
Alle Ansprüche des Kunden aus übergegangenem Recht sind
ausgeschlossen, die über die Haftung nach diesem Paragraph
hinausgehen. Auf ausländisches Recht kann sich der Kunde bei der
Geltendmachung übergegangener Ansprüche nur berufen, soweit
der Anspruch auch bei Anwendung dieser Allgemeinen
Vertragsbedingungen einschließlich des Paragraph 9 begründet ist.
Eine weitergehende Haftung aus ausländischem Recht ist
ausgeschlossen.
9.6. Haftungsbeschränkung zugunsten Dritter
Soweit die Haftung nach Paragraph 9 ausgeschlossen oder
beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der
Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der BayCIX.
9.7. Freistellung von Ansprüchen Dritter
Der Kunde stellt BayCIX von allen Ansprüchen seiner
Erfüllungsgehilfen oder sonstiger von ihm eingesetzter Dritter frei, die
über die Haftung nach Paragraph 9 hinausgehen, einschließlich
Ansprüche aus vorvertraglichen Schuldverhältnissen und
geschäftlichen Kontakten.
10. Vertragsdauer/Kündigung/Erfüllungsort/Gerichtsstand
10.1. Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, werden die
Verträge auf unbefristete Zeit geschlossen.
10.2. Der Vertrag ist von beiden Seiten jeweils mit einer Frist von 30 Tagen
zum Monatsende, ohne Angabe von Gründen, kündbar, frühestens
jedoch zum Ablauf der jeweils vereinbarten Mindestvertragslaufzeit.
Eine Kündigung kann in Textform per Brief, Fax oder E-Mail erfolgen.
10.3. BayCIX ist darüber hinaus berechtigt, das Vertragsverhältnis aus
wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Ein solcher
wichtiger liegt unter anderem dann vor, wenn der Kunde für zwei
aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung eines nicht
unerheblichen Teils der Vergütung sich in Verzug befindet.
10.4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Landshut. BayCIX ist jedoch
berechtigt, den Kunden auch an seinem Gerichtsstand in Anspruch zu
nehmen.
10.5. Die zwischen BayCIX und dem Kunden geschlossenen Verträge
unterliegen, auch bei Auslandsberührung, deutschem Recht unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10.6. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen
unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, bleiben die
übrigen Bedingungen hiervon unberührt.
11. Widerrufsbelehrung
11.1. Widerrufsrecht:
Der Kunde, der ein Verbraucher ist, hat das Recht, binnen vierzehn
Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die
Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des
Vertragsabschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss
BayCIX GmbH, Benzstraße 13, 84030 Landshut, Telefon: +49 871
825360, Telefax: +49 871 8253629, E-Mail: info@baycix.de, mittels
einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief,
Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu
widerrufen, informiert werden.
11.2. Folgen des Widerrufs:
Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, hat BayCIX alle Zahlungen,
die vom Kunden übermittelt wurden, einschließlich der Lieferkosten
(mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass
der Kunde eine andere Art der Lieferung als die von BayCIX
angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich
und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen,
an dem die Mitteilung über den Widerruf des Kunden bzgl. dieses
Vertrags bei BayCIX eingegangen ist. Wir bitten bei gelieferter Ware,
diese an BayCIX in der Originalverpackung zu senden. Die
Rücksendekosten trägt der Kunde. Für diese Rückzahlung verwendet
BayCIX dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der
ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat. Es sei denn, mit dem
Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall
werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Bei Erbringung von Dienstleistungen:
Wurde vom Kunden verlangt, dass die Dienstleistung während der
Widerrufsfrist beginnen soll, so hat der Kunde einen angemessenen
Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der
Kunde BayCIX von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich
dieses Vertrages unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im
Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen
Dienstleistungen entspricht.
Bei Lieferung konfektionierter Waren:
Ausgeschlossen vom Widerruf sind auf Kundenbedürfnisse
zugeschnittene Waren und angepasste Softwareprodukte welche für
den Kunden konfektioniert wurden.
Für den Fall, dass der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat, dass
BayCIX mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist
begonnen hat und der Kunde seine Kenntnis davon bestätigt, dass er
durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein
Widerrufsrecht verliert, erlischt das Widerrufsrecht bei
Softwareprodukten, welche im Rahmen der Inbetriebnahme
lizenzrechtlich durch den Auftragnehmer aktiviert wurden. Denn bei
diesen ist die Aktivierung bereits mit der Registrierung der Käuferdaten
beim Hersteller z.B. über das Partnerportal des Herstellers und der
Zuordnung individueller Lizenzdaten erfolgt.
12. Urheberrecht
Sämtliche Urheber- und Leistungsschutzrechte verbleiben bei BayCIX,
soweit nicht schriftlich ausdrücklich etwas anders vereinbart worden ist.
Soweit nicht anders vereinbart, erhält der Nutzer ein nicht exklusives,
nichtübertragbares und unterlizenzierbares Recht.
Stand 23.01.2018