AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen der BayCIX GmbH  
 
I.  Allgemeine Bestimmungen
 
1.  Allgemeines – Umfang und Geltung der AGB
1.1.  Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle
Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und der BayCIX
GmbH, nachfolgend als „BayCIX“ bezeichnet. Maßgeblich ist jeweils
die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
1.2.  Abweichende,  entgegenstehende  oder  ergänzende  Allgemeine
Geschäftsbedingungen  des  Kunden  werden,  selbst  bei  Kenntnis,
nicht  Vertragsbestandteil,  es  sei  denn,  ihrer  Geltung  wird
ausdrücklich in schriftlicher Form zugestimmt.
 
2.  Vertragsschluss/Angebote
2.1.  BayCIX-Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
2.2.  Mit  der  Bestellung  erklärt  der  Kunde  verbindlich  sein
Vertragsangebot.  BayCIX  wird  den  Zugang  der  Bestellung  des
Kunden unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch
keine  verbindliche  Annahme  der  Bestellung  dar.  Die
Zugangsbestätigung  kann  mit  der  Auftragsbestätigung  verbunden
werden.
2.3.  BayCIX  ist  berechtigt,  das  in  der  Bestellung  liegende
Vertragsangebot innerhalb einer Frist von 5 Werktagen nach Eingang
bei  BayCIX  anzunehmen.  BayCIX  ist  aber  auch  berechtigt,  die
Annahme  der  Bestellung,  etwa  nach  Prüfung  der  Bonität  des
Kunden, abzulehnen.
2.4.  Ist der Kunde Kaufmann, kann BayCIX für den Fall, dass zwischen
Vertragsabschluss  und  Lieferung  Preissteigerungen  (durch  die
Lieferung  Dritter)  stattfinden,  eine  entsprechende  Erhöhung  der
vereinbarten Preise vornehmen.
2.5.  Wird  neben  dem  Kaufangebot  dem  Kunde  ein  Leasing-  oder
Finanzierungsangebot  unterbreitet,  geschieht  dies  unter  dem
Vorbehalt  der  Übernahme  des  Leasingvertrages  bzw.  der
Finanzierung durch die Leasinggesellschaft oder die Bank. Wird der
Antrag des Kundes durch diese Gesellschaften abgelehnt, ist BayCIX
berechtigt, vom Angebot zurück zu treten.
2.6.  Lieferungs-, Herstellungs- und Erstellungsfristen sind nur verbindlich,
wenn diese als ausdrückliche Fixtermine schriftlich vereinbart sind.
Ansonsten  gelten  sie  als  unverbindlich.
 
3.      Leistungsumfang inklusive verlängertem Eigentumsvorbehalt
3.1.  Soweit Gegenstand des Vertragsverhältnisses die Registrierung von
Domainnamen  ist,  schuldet  BayCIX  lediglich  die  Vermittlung  der
gewünschten  Domain.  Von  einer  tatsächlichen  Zuteilung  des
Domainnamens kann der Kunde daher erst dann ausgehen, wenn
dieser durch BayCIX bestätigt ist. BayCIX hat auf die Domainvergabe
keinen  Einfluss.  Eine  Haftung  und  Gewährleistung  für  die
tatsächliche  Zuteilung  der  bestellten  Domainnamen  ist  deshalb
unabhängig von einem Verschulden ausgeschlossen.
3.2.  BayCIX gewährleistet für die Infrastruktur deren Rechenzentren eine
Netzwerkverfügbarkeit  von  98,9%  im  Jahresmittel.  Hiervon
ausgenommen  sind  Zeiten,  in  denen  der  Server  aufgrund  von
technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich
von  BayCIX  liegen  (beispielsweise  höhere  Gewalt,  Verschulden
Dritter), nicht zu erreichen ist. Ist die Sicherheit des Netzbetriebes
oder die Aufrechterhaltung der Netzintegrität gefährdet, kann BayCIX
den Zugang zu den Leistungen je nach Erfordernis vorübergehend
beschränken.
3.3.  Im Übrigen ergibt sich der Leistungsumfang aus der im Zeitpunkt der
Bestellung geltenden Angebotsinformation und dem Bestellformular.
3.4.  Sämtliche  Lieferungen  von  BayCIX  erfolgen  ausschließlich  unter
Eigentumsvorbehalt  bis  zur  vollständigen  Zahlung  der  gesamten
Verbindlichkeiten des Kunden aus allen Vertragsverhältnissen mit
BayCIX.
3.5.  Soweit der Kunde von BayCIX erhaltene Lieferungen mit anderen
Sachen verarbeitet oder dergestalt verbindet, dass diese nicht mehr
sonderrechtsfähig  sind,  wird  BayCIX  Eigentümer  oder  anteilig
Miteigentümer  mit  übrigen  Vorbehaltseigentümern  an  den
vermengten, verbundenen oder neuen Sachen.
3.6.  Soweit  der  Kunde  von  BayCIX  erhaltene  Lieferungen  an  Dritte
verkauft oder bei Dritten mit anderen Sachen vermengt, verarbeitet
oder  dergestalt  verbindet,  dass  die  Sonderrechtsfähigkeit
aufgehoben wird, tritt der Kunde an BayCIX seine Ansprüche gegen
die  Dritten  im  Voraus  ab.  Diese  Abtretung  betrifft  insbesondere
Kaufpreis – bzw. sonstige Gegenleistungsansprüche.
3.7.  BayCIX kann vom Kunden Auskunft über dessen Vertragspartner
bezüglich  der  weiterveräußerten  oder  verarbeiteten,  verbundenen
oder  vermischten  Sachen  verlangen,  so  dass  entsprechende
Abtretungsanzeigen erfolgen können.
3.8.  Im Falle einer Pfändung der Ware beim Kunden ist BayCIX sofort
unter  Übersendung  einer  Abschrift  des
Zwangsvollstreckungsprotokolls  und  einer  eidesstattlichen
Versicherung  darüber  zu  unterrichten,  dass  es  sich  bei  der
gepfändeten  Ware  um  die  von  BayCIX  gelieferte  und  unter
Eigentumsvorbehalt stehende Ware handelt.
3.9.  Technische  Limitationen  sind  in  den  System  Vereinbarungen
gesondert  geregelt.
Diese  können  unter  https://baycix.de/system-policies  eingesehen
werden.
 
 
 
 
4.  Hardware-/Software-Lieferung
4.1.  Für Hardware gilt die Gewährleistung des Herstellers. Der Kunde kann
entsprechende Ansprüche unmittelbar gegen den Hersteller nach den
Bestimmungen des Herstellers geltend machen. Die Ansprüche von
BayCIX  gegen  den  Hersteller  werden  insoweit  an  den  Kunden
abgetreten.
4.2.  Für  die  als  Standardsoftware  bezeichnete  Software,  wie
Betriebssysteme,  Benutzeranwendungen  und  Software  zur
Administration,  gelten  vorrangig  die  Lizenzbestimmungen  des
Herstellers. Der Kunde hat sich vor Abschluss des Vertrages über den
Inhalt der Lizenzbestimmungen der Dritten zu informieren.
4.3.  Die Gefahr der Liefergegenstände geht mit der Übergabe der (Teil-
Sendung an das Transportunternehmen auf den Kunden über. Dies gilt
auch für den Fall, dass frachtfreie Lieferungen vereinbart wurden.
4.4.  Auf Wunsch und Kosten des Nutzers wird die Sendung von BayCIX
gegen Bruch-, Transport- und Feuerschäden  zu  den marktüblichen
Bedingungen gesichert.
 
5.  Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
5.1.  Der  Kunde  wird  die  in  diesen  AGB  und  im  Vertrag  vereinbarten
Mitwirkungsleistungen  auf  eigene  Kosten  erbringen.  Hierzu  zählen
insbesondere  die  für  die  Vertragsdurchführung  erforderliche
Bereitstellung  von  Infrastruktur,  Personal,  Technik,  Dokumenten,
organisatorische  Unterstützung  und  die  Benennung  eines
Projektverantwortlichen  beim  Kunden. Benötigte Daten und
Informationen stellt BayCIX rechtzeitig und in ausreichendem Umfang
zur Verfügung.
5.2.  Der Kunde wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen und die
ihm  obliegenden  und  vereinbarten  Aufgaben,  Bestellungen  und
Mitwirkungspflichten  so  rechtzeitig  erfüllen,  dass  die
Leistungserbringung nicht beeinträchtigt wird. BayCIX ist berechtigt,
sich zur Durchführung des Vertrages sachverständiger Mitarbeiter des
Kunden zu bedienen. Die Auswahl der qualifizierten Mitarbeiter erfolgt
in Abstimmung mit dem Kunden.
5.3.  Bei Nichterfüllung der vereinbarten Pflichten tritt für den Zeitpunkt des
Verstoßes bis zu dessen Heilung auf Seiten von BayCIX kein Verzug
ein. BayCIX kann eine angemessene Frist zur Erfüllung setzen und
nach  ergebnislosem  Ablauf  der  Frist  den  Vertrag  kündigen  und
Schadensersatz verlangen. Alternativ kann BayCIX die vom Kunden
geschuldeten Handlungen selbst vornehmen oder durch einen Dritten
zu  Lasten  des  Kunden  durchführen  lassen.  Den  durch
Zeitverschiebung  entstehenden  Aufwand,  insbesondere  die
Ausfallzeiten auf Seite von BayCIX, erhält BayCIX entsprechend der
im  Vertrag  vereinbarten  Stundensätze,  oder  -  falls  dort  keine
Stundensätze  festgelegt  sind  -  nach  seiner  Preisliste,  auch  dann
vergütet, wenn BayCIX einen neuen Terminplan genehmigt hat. Die
sonstigen  Ansprüche  für  den  Fall  der  Nichterfüllung  von
Mitwirkungsleistungen bleiben unberührt.
5.4.  Die ordnungsgemäße Datensicherung obliegt dem Kunden, sofern und
soweit  BayCIX  nicht  ausdrücklich  in  schriftlicher  Form
Datensicherungsleistungen im Auftrag des Kunden übernommen hat.
 
6.  Zahlungsbedingungen
6.1.  Zahlungen sind – unabhängig vom Zugang der Ware – innerhalb von
10 Tagen nach  Rechnungsdatum,  bei Dienstleistungen sofort nach
Erbringung in voller Höhe ohne jeden Abzug spesenfrei an BayCIX
oder auf eines der Konten von BayCIX zu leisten. Bei Aufträgen mit
einem Gesamtwert von über EUR 25.000,00 sind bei Auftragserteilung
30% als Anzahlung zuzüglich anteiliger Umsatzsteuer zu leisten. Bei
Auslandslieferung behält sich BayCIX die Leistung gegen Vorkasse
bzw.  gegen  Gestellung  besonderer  Sicherheiten  vor.  Gegen
Forderungen  von  BayCIX  kann  nur  mit  Gegenforderungen
aufgerechnet  werden,  die  entweder  unbestritten  oder  rechtskräftig
festgestellt worden sind. Dem Kunden, der Unternehmer ist, steht kein
Zurückbehaltungsrecht  zu,  soweit  es  nicht  aus  demselben
Vertragsverhältnis resultiert.
6.2.  Die Preise verstehen sich stets zuzüglich der Mehrwertsteuer in der
jeweiligen gesetzlichen Höhe, ab Lager einschließlich Verpackung und
ausschließlich aller Steuern, Gebühren, Abgaben und Zölle die ggf.
außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erhoben werden. Kosten
für vom Kunde gewünschte Spezialverpackungen werden gesondert
zu Selbstkostenpreisen in Rechnung gestellt.
6.3.  Rechnungen  werden  per  E-Mail  als  Anhang  zugestellt.  Bei
Zustellungswunsch per Brief sind wir berechtigt, eine angemessene
Bearbeitungsgebühr  zu  erheben.  Bei  rückwirkender
Rechnungsänderung,  welche  nicht  durch  Verschulden  von  BayCIX
zustande  kommt,  sind  wir  berechtigt,  eine  angemessene
Bearbeitungsgebühr zu erheben.
6.4.  BayCIX  ist  berechtigt,  im  Verzugsfall  alle  Leistungen
zurückzubehalten.
 
 
   
7.  Datenschutz
7.1.  BayCIX steht dafür ein, dass alle Personen, die mit der Abwicklung
eines  Vertrages  betraut  werden,  in  Einklang  stehen  mit  den
Vorschriften  des  Bundesdatenschutzgesetzes  (BDSG)  und  dem
Telemediengesetz (TMG).
7.2.  Personenbezogene  Daten  des  Kunden  werden  nur  erhoben  und
verwendet, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung
oder  Änderung  des  Vertragsverhältnisses  erforderlich  sind.  Der
Kunde  verpflichtet  sich  Änderungen  dieser  Daten  BayCIX
unverzüglich mitzuteilen.
7.3.  Die E-Mail-Adresse des Kunden nutzt BayCIX nur für Informations-
Schreiben zu den Aufträgen, für Rechnungen und sofern der Kunde
nicht  widerspricht,  zur  Kundenpflege  sowie,  falls  vom  Kunden
gewünscht, für eigene Newsletter.
7.4.  BayCIX  gibt  keine  personenbezogenen  Kundendaten  an  Dritte
weiter. Ausgenommen hiervon sind Dienstleistungspartner, soweit
dies zur Ermittlung des Entgelts und zur Abrechnung mit dem Kunden
erforderlich  ist.  Ebenso  ist  BayCIX  berechtigt,  die  Kundendaten
offenzulegen,  wenn  dies  für  die  Sicherstellung  des  Betriebes
erforderlich ist.
7.5.  Der  Kunde  hat  ein  Recht  auf  Auskunft  sowie  ein  Recht  auf
Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten.
Sofern  einer  Löschung  gesetzliche  oder  vertragliche
Aufbewahrungspflichten  oder  sonstige  gesetzliche  Gründe
entgegenstehen, werden die Daten gesperrt
 
8.  Gewährleistung
8.1.  Die Gewährleistungspflicht beträgt bei Verträgen mit Verbrauchern 2
Jahre, bei Verträgen mit Kunden, die Unternehmern sind, ansonsten
1 Jahr ab Übergabe der Sache an den Kunden.
8.2.  BayCIX stellt keine eigene Software her. Daher gewährleistet BayCIX
nicht, dass die von Dritten hergestellte Software nicht den speziellen
Anforderungen  des  Kunden  entspricht  oder  mit  Programmen  des
Kunden  oder  der  beim  Kunden  vorhandenen  Hardware
zusammenarbeitet.
8.3.  Der  Kunde  ist  verpflichtet  Betriebs-  und  Wartungsanweisungen
einzuhalten,  keine  Änderungen  des  Kaufgegenstandes
vorzunehmen,  keine  Teile  auszuwechseln,  und  keine
Verbrauchsmaterialien  zu  verwenden,  die  nicht  den
Originalspezifikationen  entsprechen.  Bei  Zuwiderhandlung  erlischt
jede  Gewährleistung,  wenn  der  Kunde  eine  entsprechend
substantiierte Behauptung, dass erst eine dieser Umstände diesen
Mangel herbeigeführt hat, nicht wiederlegt. Gleiches gilt für Mängel,
die  aufgrund  der  Verwendung  nicht  systementsprechender  oder
virenverseuchter Software entstehen.
8.4.  Mängel  sind  von  Kunden,  die  Unternehmer  sind,  unverzüglich,
spätestens aber innerhalb von 10 Tagen schriftlich anzuzeigen.
 
9.  Haftungsbeschränkung
9.1.  Haftungsbegrenzung dem Grunde nach
BayCIX  haftet  nicht  für  einfache  Fahrlässigkeit  ihrer  Organe,
gesetzlichen  Vertreter,  Angestellten  oder  sonstigen
Erfüllungsgehilfen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für:
9.1.1.  Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit durch mindestens fahrlässige Pflichtverletzung.
9.1.2.  Sonstige  Schäden  durch  mindestens  grob  fahrlässige
Pflichtverletzung oder durch mindestens fahrlässige Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten (Pflichten, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst
ermöglicht  und  auf  deren  Einhaltung  der  Vertragspartner
regelmäßig vertrauen darf.
9.2.  Haftungsbegrenzung der Höhe nach
Die  Haftung  der  BayCIX  für  einfache  Fahrlässigkeit  oder  grob
fahrlässiges  Verhalten  ihrer  Mitarbeiter,  die  nicht  gesetzliche
Vertreter oder leitende Angestellte sind, ist auf den typischerweise
bei Vertragsschluss zu erwartenden Schaden und bei Anspruch auf
Ersatz  vergeblicher  Aufwendungen  auf  die  Höhe  des
Erfüllungsinteresses begrenzt.
9.3.  Haftung auf vorvertragliche Schuldverhältnissen und geschäftlichen
Kontakten  
Die  Paragraphen  9.1  und  9.2  gelten  auch  für
Schadensersatzansprüche des Kunden aus Schuldverhältnissen, die
durch  Aufnahme  von  Vertragsverhandlungen,  Anbahnung  eines
Vertrages  oder  ähnlichen  geschäftlichen  Kontakten  entstehen.
Kommt ein Vertrag zwischen BayCIX und dem Kunden zustande, so
verzichtet der Kunde bereits jetzt auf alle Ansprüche, die über die
Haftung nach Paragraphen 9.1 und 9.2 hinausgehen.
9.4.  Deliktische Ansprüche
Paragraph 9 gilt auch für deliktische Ansprüche des Kunden.
9.5.  Ansprüche aus übergegangenem Recht
Alle  Ansprüche  des  Kunden  aus  übergegangenem  Recht  sind
ausgeschlossen,  die  über  die  Haftung  nach  diesem Paragraph
hinausgehen. Auf ausländisches Recht kann sich der Kunde bei der
Geltendmachung  übergegangener  Ansprüche  nur  berufen,  soweit
der  Anspruch  auch  bei  Anwendung  dieser  Allgemeinen
Vertragsbedingungen einschließlich des Paragraph 9 begründet ist.
Eine  weitergehende  Haftung  aus  ausländischem  Recht  ist
ausgeschlossen.
 
9.6.  Haftungsbeschränkung zugunsten Dritter
Soweit  die  Haftung  nach Paragraph  9  ausgeschlossen  oder
beschränkt  ist,  gilt  dies  auch  für  die  persönliche  Haftung  der
Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der BayCIX.
9.7.  Freistellung von Ansprüchen Dritter
Der  Kunde  stellt  BayCIX  von  allen  Ansprüchen  seiner
Erfüllungsgehilfen oder sonstiger von ihm eingesetzter Dritter frei, die
über  die  Haftung  nach Paragraph  9  hinausgehen,  einschließlich
Ansprüche  aus  vorvertraglichen  Schuldverhältnissen  und
geschäftlichen Kontakten.
 
10.  Vertragsdauer/Kündigung/Erfüllungsort/Gerichtsstand
10.1.  Soweit  vertraglich  nichts  anderes  vereinbart  wurde,  werden  die
Verträge auf unbefristete Zeit geschlossen.
10.2.  Der Vertrag ist von beiden Seiten jeweils mit einer Frist von 30 Tagen
zum  Monatsende, ohne Angabe von  Gründen, kündbar, frühestens
jedoch zum Ablauf der jeweils vereinbarten Mindestvertragslaufzeit.
Eine Kündigung kann in Textform per Brief, Fax oder E-Mail erfolgen.
10.3.  BayCIX  ist  darüber  hinaus  berechtigt,  das  Vertragsverhältnis  aus
wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Ein solcher
wichtiger  liegt  unter  anderem  dann  vor,  wenn  der  Kunde  für  zwei
aufeinander  folgende  Monate  mit  der  Bezahlung  eines  nicht
unerheblichen Teils der Vergütung sich in Verzug befindet.
10.4.  Erfüllungsort  und  Gerichtsstand  ist  Landshut.  BayCIX  ist  jedoch
berechtigt, den Kunden auch an seinem Gerichtsstand in Anspruch zu
nehmen.
10.5.  Die  zwischen  BayCIX  und  dem  Kunden  geschlossenen  Verträge
unterliegen,  auch  bei  Auslandsberührung,  deutschem  Recht  unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10.6.  Sollten  eine  oder  mehrere  der  vorstehenden  Bedingungen              
unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, bleiben die
übrigen Bedingungen hiervon unberührt.
 
11.  Widerrufsbelehrung
11.1.  Widerrufsrecht:
Der Kunde, der ein Verbraucher ist, hat das Recht, binnen vierzehn
Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die
Widerrufsfrist  beträgt  vierzehn  Tage  ab  dem  Tag  des
Vertragsabschlusses.  Um  das  Widerrufsrecht  auszuüben,  muss
BayCIX  GmbH, Benzstraße 13, 84030 Landshut, Telefon: +49 871
825360, Telefax: +49 871 8253629, E-Mail: info@baycix.de, mittels
einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief,
Telefax  oder  E-Mail)  über  den  Entschluss,  diesen  Vertrag  zu
widerrufen, informiert werden.
11.2.  Folgen des Widerrufs:
Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, hat BayCIX alle Zahlungen,
die vom Kunden übermittelt wurden, einschließlich der Lieferkosten
(mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass
der  Kunde  eine  andere  Art  der  Lieferung  als  die  von  BayCIX
angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich
und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen,
an  dem die  Mitteilung über den Widerruf des Kunden  bzgl. dieses
Vertrags bei BayCIX eingegangen ist.  Wir bitten bei gelieferter Ware,
diese  an  BayCIX  in  der  Originalverpackung  zu  senden.  Die
Rücksendekosten trägt der Kunde. Für diese Rückzahlung verwendet
BayCIX  dasselbe  Zahlungsmittel,  das  der  Kunde  bei  der
ursprünglichen  Transaktion  eingesetzt  hat.  Es  sei  denn,  mit  dem
Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall
werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Bei Erbringung von Dienstleistungen:
Wurde vom Kunden verlangt,  dass die Dienstleistung  während der
Widerrufsfrist beginnen soll, so hat der Kunde einen angemessenen
Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der
Kunde  BayCIX  von  der  Ausübung  des  Widerrufsrechts  hinsichtlich
dieses Vertrages unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im
Vergleich  zum  Gesamtumfang  der  im  Vertrag  vorgesehenen
Dienstleistungen entspricht.
Bei Lieferung konfektionierter Waren:
Ausgeschlossen  vom  Widerruf  sind  auf  Kundenbedürfnisse
zugeschnittene Waren und angepasste Softwareprodukte welche für
den Kunden konfektioniert wurden.
Für  den  Fall,  dass  der  Kunde  ausdrücklich  zugestimmt  hat,  dass
BayCIX mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist
begonnen hat und der Kunde seine Kenntnis davon bestätigt, dass er
durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein
Widerrufsrecht  verliert,  erlischt  das  Widerrufsrecht  bei
Softwareprodukten,  welche  im  Rahmen  der  Inbetriebnahme
lizenzrechtlich durch den Auftragnehmer aktiviert wurden. Denn bei
diesen ist die Aktivierung bereits mit der Registrierung der Käuferdaten
beim Hersteller z.B. über das Partnerportal des Herstellers und der
Zuordnung individueller Lizenzdaten erfolgt.
 
12.  Urheberrecht
Sämtliche Urheber- und Leistungsschutzrechte verbleiben bei BayCIX,
soweit nicht schriftlich ausdrücklich etwas anders vereinbart worden ist.
Soweit nicht anders vereinbart, erhält der Nutzer ein nicht exklusives,
nichtübertragbares und unterlizenzierbares Recht.
 
Stand 23.01.2018